Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg  

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 Stand: 25.02.2012

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   Trennung einleiten | trennungsjahr praktisch

    
     Wer zieht aus?

 

 

 

Infos auch offline (Download und Ausdruck) verfügbar:   Leitfaden Trennung & Scheidung (PDF - 35 Seiten)

   

Trennung innerhalb der Ehewohnung

 

Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen. Meist ist das aber eine erhebliche psychische Belastung - insbesondere für beteiligte Kinder.

 

So stellt sich besser schnell die Frage danach, wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.

 

Rein rechtlich, kann der Auszug eines Ehegatten aus der Wohnung in der Trennungszeit nur dann erzwungen werden, wenn das Getrenntleben unter einem Dach für den anderen objektiv unzumutbar ist.

 

Das ist meist nur bei Gewalttätigkeit oder erheblichem '"Psychoterror" anzunehmen. Deshalb empfiehlt sich eine gütliche Einigung.

 

 

Laden Sie sich hier Ihren kostenlosen Trennungsleitfaden herunter!

Kurzcheck: Wer zieht aus?

 

 

?  Ist einer der Ehepartner bereit, freiwillig aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen? (Vielleicht im Interesse der beim anderen Partner bleibenden Kinder, die in der gewohnten Umgebung bleiben sollten oder wegen besserer Chancen auf dem Wohnungsmarkt aufgrund eines festen Einkommens.)

Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung, worin die/der Ausziehende auf die Nutzung der Ehewohnung verzichtet und die/der andere allein die Pflichten aus dem Mietvertrag übernimmt. Ein Muster finden Sie weiter unten.
 
Versuchen Sie, bei Vermieterin/Vermieter eine Entlassung der/des Ausziehenden aus dem Mietvertrag zu erwirken (Eine Verpflichtung des Mieters besteht jedoch nicht). Denken Sie an die Umschreibung von Telefon, Rundfunk und anderen Verträgen.

?  Ist ein Getrenntleben unter einem Dach unzumutbar, z. B. weil Ihr Ehepartner gewalttätig ist oder Ihren Trennungswunsch nicht akzeptiert und eine Trennung praktisch nicht  durchführt?

 

 

 

Beantragen Sie beim Familiengericht eine vorläufige Zuweisung der Wohnung für die Dauer des Getrenntlebens. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich aber wohl sinnvoll.

! Kommt keine dieser Möglichkeiten für Sie infrage, so müssen Sie zumindest vorläufig innerhalb der Ehewohnung getrennt leben. Bei einseitigem Trennungswunsch empfiehlt sich die Dokumentation nach Außen durch einen Trennungsbrief. So kann der Trennungszeitpunkt später besser nachgewiesen werden (Muster unter Trennung einleiten).

 

 

Räumliche Trennung: Einigung über Mieterpflichten treffen!

Mustervereinbarung Wohnungsnutzung in der Trennungszeit

 

Wir, die Eheleute

……………………………………………………………….... , im Folgenden „Ausziehende/r“

(Vorname Nachname Ausziehende/r)

 

und

……………………………………………………………….... , im Folgenden „Alleinnutzer/in“

(Vorname Nachname Alleinnutzer/in

 

leben seit ................... (Datum) voneinander getrennt. Mieter unserer bisher gemeinsam genutzten Ehewohnung unter der Anschrift ........................................................................................................ (Adresse) sind wir beide / ist Ausziehende/r (unzutreffendes streichen).

 

Wir sind darüber einig, dass diese Wohnung für die Zeit unseres Getrenntlebens von Alleinnutzer/in allein bewohnt werden soll. Ausziehende/r verzichtet insoweit auf die Nutzungsrechte an der Ehewohnung und Alleinnutzer/in nimmt diese Verzichtserklärung an.

 

Vor diesem Hintergrund vereinbaren wir im Hinblick auf die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (Mietzahlungen, Instandhaltung, etc.), dass Alleinnutzer/in diese Verpflichtungen für die Dauer der Nutzung allein übernimmt.

 

Uns ist bekannt, dass diese Vereinbarung nur in unserem Innenverhältnis zueinander wirksam ist. Der Vermieter der Wohnung ist hieran nicht gebunden. Sollte deshalb Ausziehende/r vom Vermieter wegen der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in Anspruch genommen werden, wird Alleinnutzer/in alle Aufwendungen erstatten oder im Ausziehende/n von den Verpflichtungen durch Zahlung an den Vermieter freihalten.

 

 

Ort, Datum

 

(Unterschrift Ausziehende/r)

(Unterschrift Alleinnutzer/in)

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Änderung des Mietvertrages gegenüber dem Vermieter besteht erst nach rechtskräftiger Scheidung. Mehr dazu unter "Ehewohnung + Haushalt".

Trennung konfliktreich - Wenn Ehepartner/innen die Trennung nicht akzeptieren

Häusliche Gewalt und „Stalking“ – die Hilfe des GewaltSchG

Seit 2001 ist der Schutz gegen derartiges Verhalten durch das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen stark verbessert worden. Verheiratete Betroffene hatten zwar auch vorher relativ gute Rechtsmittel zur Abwehr zur Hand. Das spezielle Schutzgesetz wirkt aber meist schneller und effektiver und im Übrigen auch für Unverheiratete:

 

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Sie haben nicht alles verstanden?
Das ist verständlich - fragen Sie gern nach!

Unter der Telefonnummer 040 - 44 06 44 erläutere ich Ihnen gerne die ersten Schritte nach einer Trennung noch einmal mündlich. 

Selbstverständlich können Sie dafür auch einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren oder einen unserer kostenlosen Info-Abende besuchen.

Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen.

Rechtsanwältin Damm Hamburg | Fachanwalt für Familienrecht | Unterstützung bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich

Karin Damm
Fachanwältin Familienrecht

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