Trennung muss nicht beantragt werden!
Die Einleitung der Trennung erfordert keinen
"offiziellen" Akt, wie z.B. einen Antrag über Anwalt oder
Familiengericht. Die praktische Umsetzung des Trennungsentschlusses
genügt:
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Vollständige Aufhebung der Gemeinsamkeiten in allen
Lebensbereichen: getrennte Kassen getrennte
Zimmer / Wohnungen
getrennte Haushaltsführung (Essen, Waschen, Einkaufen)
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Erkennbare Trennungsabsicht – d.h., dem anderen
Ehegatten muss die Ablehnung der ehelichen Gemeinschaft deutlich
werden. Dies ist im Falle des Bestreitens später nachzuweisen.
Das wesentliche Merkmal einer Trennung im Sinne des
Gesetzes ist die Übermittlung des Trennungswunsches. So erklärt sich,
dass trotz Vorliegens der anderen äußeren Trennungsmerkmale bei langer
Abwesenheit eines Ehepartners (z.B. bei Auslandstätigkeit oder
Verbüßung einer Haftstrafe) kein Getrenntleben anzunehmen ist.
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Wenn Sie sich also selbst trennen möchten und späteren
Streit über den Trennungstermin befürchten, übermitteln Sie Ihre/r/m
Frau/Mann ein Schreiben (Trennungsbrief) und sorgen Sie für eine Zugangsbestätigung,
z.B. durch Empfangsquittung, Fax-Protokoll, Einschreibbeleg. Denken
Sie an eine Kopie für sich selbst!
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Muster Trennungsbrief
... (Anrede),
nachdem nun wirklich alle Versuche gescheitert sind,
unsere Ehe zu retten, möchte ich dir gern Folgendes mitteilen: Ich
habe mich endgültig dazu entschlossen, mich von dir zu trennen, um
damit die Voraussetzungen für eine spätere Ehescheidung zu schaffen.
Bitte akzeptiere diese Entscheidung und nimm zur Kenntnis, dass
•
ich ab sofort keinen gemeinsamen Haushalt mehr mit dir
führen werde, d.h.,
jeder muss für sich selbst sorgen. Dies umfasst
auch Wäsche waschen, Bügeln,
Einkaufen und Kochen;
•
ich keine gemeinsamen Unternehmungen mehr mit dir
durchführen möchte, d.h.,
ich werde meine Freizeit künftig für mich
allein gestalten;
•
wir getrennt wirtschaften, d.h., ich werde mir ein
eigenes Konto einrichten und
bitte dich, genauso zu verfahren.
•
(Bei Unterhaltsansprüchen:) Ich bitte dich darüber
hinaus, mir künftig Unterhalt
für mich und die Kinder auf dieses Konto
einzuzahlen. Das Konto und die Höhe
des Unterhaltes werde ich dir in
Kürze bekannt geben.
Du weißt sicher, dass das Gesetz diese Änderungen
vorsieht und hast deshalb Verständnis für meine Wünsche.
Ort, Datum, Unterschrift
Checkliste bei räumlicher Trennung in verschiedenen Wohnungen
Wenn Sie Kinder haben: Schnell
Umgangsvereinbarungen finden! Näheres unter "Wenn
Sie Kinder haben"
Mieterrechte und -Pflichten klären! Mehr dazu
unter "Wer zieht
aus?"
Meldebestimmungen beachten! Ummeldung beim
Ortsamt erforderlich!
Klärung von Unterhaltsfragen einleiten! Näheres
unter "Erste
Unterhaltsfragen".
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