Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg  

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 Stand: 12.11.2012

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Scheidung + Scheidungsrecht

Die meisten Irrtümer zum Thema "Scheidung"

Zum Thema "Scheidung" hat fast jeder etwas juristisches
Grundwissen. Vieles davon ist aber immmer nur "halb richtig"!
 

Hier finden Sie eine Korrektur der meisten Irrtümer.

Viele Ihrer Fragen beantworten sich
oft schon mit dieser Richtigstellung!

Nähere Informationen zu Einzelfragen finden Sie auf unseren
Unterseiten "Scheidung" (Navigation links), z.B.:

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Internet-Recherche.
Fast alle Scheidungs-Probleme lassen sich aber nur individuell lösen!

Verzichten Sie deshalb vor wichtigen Entscheidungen bei Scheidung nie auf eine familienrechtliche Beratung!

Wenn Sie erst kurz getrennt sind ...

Download Trennungsleitfaden
(36 Seiten PDF)  hier!


Kurze Ehen werden per "Blitzscheidung" ohne Trennungsjahr geschieden


Irrtum !

Jede Scheidung braucht ein Trennungsjahr und eine Blitzscheidung geht danach nur, wenn der Versorungsausgleich entfällt und kein Streit über Scheidungsfolgen besteht.

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Für die Scheidung brauche
ich die Zustimmung meines
Ehepartners, sonst dauert es
3-5 Jahre


Irrtum !

Ohne Zustimmung zur Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres muss die Zerrüttung der Ehe durch das Familiengericht noch extra festgestellt werden.
Ihr Scheidungsbeschluss ist dann nur ausführlicher. Geschieden werden Sie aber trotzdem zeitnah.

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Online-Scheidung
ist günstiger

 

Irrtum !
Die Scheidungskosten folgen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie sparen allenfalls einen Anwaltsbesuch, erledigen dafür aber einen Teil der Arbeits Ihres Anwaltes selber.

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Scheidung kostet
ein Vermögen

Irrtum !
Die Scheidungskosten richten sich nach Ihrer individuellen Einkommenssituation. Wenn diese Situation keinen Spielraum für Anwalts- und Gerichtskosten lässt, erhalten Sie staatliche Unterstützung durch Verfahrenskostenhilfe (früher genannt: "Prozesskostenhilfe" oder "Armenrecht").

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Solange ich verheiratet bin,
hafte ich für alle Schulden
meines Ehepartners

Irrtum !
Die gemeinsame Haftung gilt nur für Anschaffungen, die den gemeinsamen Haushalt betreffen. Für alle anderen Schulden haften Sie auch bei bestehender Ehe nur, wenn Sie den Kreditvertrag mit unterschrieben haben.

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Bei Scheidung erhält jeder
vom Vermögen die Hälfte

Irrtum !
Nur das Vermögen, das in der Ehe dazugekommen ist (Zugewinn) muss geteilt werden. Erbschaften, Geschenke von Dritten und alles Vermögen, was schon bei Eheschließung vorhanden war, bleibt erhalten, sofern es noch vorhanden ist.

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Bei Scheidung wird über das
Eigentum am gemeinsamen
Haus entschieden

Irrtum !
Als Eigentümergemeinschaft an einer gemeinsamen Immobilie unterscheiden sich Eheleute nur unwesentlich von anderen Eigentümergemeinschaften. Ein Streit um das Eigentum ist deshalb nicht Sache des Familienrichters.

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Über Unterhalt, Sorgerecht und
Vermögensaufteilung wird beim Scheidungstermin entschieden

Irrtum !
Das Familiengericht beschäftigt sich von Amts wegen nur mit dem Scheidungsantrag und dem Versorgungsausgleich! Extra-Wünsche müssen per Anwalt oder Anwältin bis spätestens   1 4  T a g e   v o r  d e m  Scheidungstermin eingereicht werden (sonst wird es teurer!).

   mehr dazu

Sie haben nicht alles verstanden? Das ist verständlich - fragen Sie gern nach!

Unter der Telefonnummer 040 - 44 06 44 erläutere ich Ihnen gerne Ihren
Scheidungsablauf und die kostengünstigste Variante.  Selbstverständlich
können Sie dafür auch einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren oder einen
unserer kostenlosen Info-Abende besuchen.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Karin Damm - Fachanwältin für Familienrecht

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