Gerücht
oder neues Unterhaltsrecht?:
Der gesetzliche Mindestunterhalt muss immer bezahlt werden, selbst bei
Hartz IV?
Nur ein Gerücht!
Wenn ein/e Unterhaltspflichtige/r es bei Auferbietung aller
zumutbaren Bemühungen nicht schaffen kann, den eigenen
Selbstbehalt von € 950,00 (€ 770,00 bei
nicht Erwerbstätigen) und den
Mindestunterhalt für Kinder zu verdienen, bleibt der Selbstbehalt.
Betreuungsunterhalt
Gerücht
oder neues Unterhaltsrecht?:
Vollzeittätigkeit neben Kinderbetreuung ab dem Kindergartenalter
Pflicht?
Nur ein Gerücht!
Richtig ist, dass mehr Erwerbstätigkeit neben der
Kindererziehung erwartet wird. Es soll aber eine stufenweise
Ausdehnung unter Berücksichtigung der bestehenden
Betreuungsmöglichkeiten und der individuellen Betreuungsbedürfnisse
der Kinder gewährleistet sein. Mehr Infos unter "Betreuungsunterhalt".
Im ersten Trennungsjahr gilt dies für die Berechnung des
Trennungsunterhaltes nicht. Im
Trennungsjahr steigt die Erwerbsobliegenheit nämlich grundsätzlich
nicht.
Ehegattenunterhalt
nach Scheidung
Gerücht
oder neues Unterhaltsrecht?:
"Null Euro für die Ex" ab Scheidung!
Nur selten!
Fast alle haben von dieser Schlagzeile gehört. Trotzdem ist das neue
Unterhaltsrecht schon noch etwas moderater! Richtig ist, dass nach
Scheidung mehr Eigenverantwortung von beiden Eheleuten erwartet wird.
Niemand wird aber nach langer Ehe und Kindererziehungs-Auszeiten
sofort "in's kalte Wasser geworfen"! Mehr Infos dazu finden Sie unter
"Unterhalt nach Scheidung",
"Begrenzung" und "Befristung".
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