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"Ehewohnung" - Definition
Ehewohnung ist die gemeinsame Wohnung auch dann, wenn es sich um
eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus nur eines Ehepartners
handelt.
Wenn keine Einigung über die Nutzung nach der Scheidung
möglich ist, entscheidet das Gericht auch hier nach
Billigkeitsgesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der
Interessen von Kindern. So kann durchaus auch der Ehepartner die
Nutzungsrechte an einem Haus oder einer Wohnung erhalten, die im
Eigentum des anderen Ehegatten steht. Das Gericht kann dann eine
Ausgleichszahlung festlegen, die nicht der Marktmiete entsprechen
muss.
Hinweis:
Bei Mietwohnungen kann der
Vermieter zusammen mit einer Nutzungsregelung anlässlich der Scheidung
dazu verpflichtet werden, den Mietvertrag auf einen Ehepartner
umzuschreiben, ohne die Miete zu erhöhen oder andere Bedingungen zu
stellen. Dazu ist nur eine übereinstimmende Erklärung der geschiedenen
Ehepartner nötig (Muster siehe unten).
Nur möglich bis zu einem Jahr nach der Scheidung!
Musterbrief an Vermieter: Mietvertragsänderung nach Scheidung
Geschiedene Eheleute schreiben bitte unter Vorlage
einer Kopie des Scheidungsbeschlusses gemeinsam folgenden Brief an
die/den Vermieterin der gemeinsam angemieteten Wohnung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, Ihre Mieter der Wohnung (Adresse), sind seit dem (Datum)
rechtskräftig geschieden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses fügen
wir bei.
Anlässlich der Ehescheidung haben wir uns darauf verständigt, dass die
von Ihnen angemietete Wohnung nunmehr allein von (Vorname Nachname)
genutzt wird. Damit geht der Mietvertrag nach den gesetzlichen
Bestimmungen auf (Vorname Nachname) als alleinige/r Mieter/in über.
Wir bitten Sie, uns den Zugang dieser Mitteilung bis zum (Datum
angeben) zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß
(Beide Unterschriften!)
"Haushaltsgegenstände" (im früherem Recht "Hausrat")
sind alle Sachen, die Eheleute
während oder auch vor der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft
haben. Dazu gehört meist auch der gemeinsam genutzte PKW. Unabhängig
davon, wer gezahlt hat, gilt gemeinsames Eigentum.
Bei der Scheidung wird nach
Gerechtigkeits- und "Billigkeits"-Gesichtspunkten verteilt und
Alleineigentum begründet. Es findet eine Teilung "in Natur" und keine
Ausgleichszahlung statt. Wer welche Gegenstände erhält, ist
insbesondere auch davon abhängig, was den Bedürfnissen gemeinsamer
Kinder am besten entspricht.
Ausgleichszahlungen für Möbel oder Haushaltsgeräte
können nur dann verlangt werden, wenn Sachen aus dem Alleineigentum
eines Ehepartners (vor der Ehe angeschafft) dem anderen Ehegatten zur
Alleinnutzung zugewiesen werden.
Dringender
uneigennütziger Anwalts-Rat zu Haushaltsauseinandersetzungen:
Möglichst nicht mit Anwalt und Gericht um Haushaltssachen streiten!
Ein solcher Streit um bspw. die Knoblauchpresse, den Zaubermixstab
oder eine Esszimmergarnitur ist viel teurer als eine
Ersatzbeschaffung!
Wenn Sie sich um diese Dinge noch streiten müssen, sind diese
Konflikte vermutlich nur Platzhalter für andere viel wichtigere
Probleme, wegen der Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Investieren
Sie Ihr gutes Geld lieber dafür, die wahre Ursache Ihres Streites zu
finden und zu bereinigen (oder für eine Ersatzbeschaffung nach dem
Motto: "Der Klügere gibt nach").
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