Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg  

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 Stand: 25.02.2012

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Familienrecht Hamburg - Erste Unterhaltsfragen

Trennung & Unterhalt


Erste Unterhaltsfragen

 

Infos auch offline (Download und Ausdruck) verfügbar:   Leitfaden Trennung & Scheidung (PDF - 35 Seiten)

 

Kurzcheck: Ist die Unterhaltsfrage sofort relevant?...

 

? Geht es ohne finanzielle Unterstützung = Unterhalt?

Eiliger Handlungsbedarf besteht für Sie zunächst nicht.

Wenn Sie gemeinsame Kinder betreuen, denken Sie jedoch daran,
dass Ihr/e Partner/in Ihnen trotzdem Kindesunterhalt schuldet.

 

? Besteht zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner Einigkeit darüber, dass der Allein- oder Mehrverdienende Ehegattenunterhalt und der nicht betreuende Elternteil Kindesunterhalt zu zahlen hat? Können Sie sich über die Höhe der Zahlungen ohne Hilfe Dritter einigen?

 

 

Die/der Unterhaltspflichtige sollte schriftlich die Zahlungsverpflichtung anerkennen.
In diesem Anerkenntnis sollte auch der monatliche Zahlbetrag genannt werden.
So ist bei Ausbleiben der Zahlung dieser Betrag sofort gerichtlich festsetzbar.

 

 

! Fordern Sie Gehaltsabrechnungen der/des Unterhaltspflichtigen aus den vergangenen  12 Monaten   zur Berechnung des Unterhalts an. Gleichzeitig stellen Sie schriftlich eine Unterhaltsforderung auf. Die Forderung braucht nicht beziffert zu sein, sollte aber einen Zahlungstermin enthalten. Dies  gewährleistet, dass der Unterhalt nachgezahlt wird. Anderenfalls kann Unterhalt nur für die Zukunft verlangt werden (Musterbrief siehe unten). 

 

Musterbrief Auskunfts- und Unterhaltsforderung

 ... (Anrede),

wie du weißt, musst du nach unserer Trennung Unterhalt für unsere Kinder und für mich zahlen.

Um deine Zahlungsverpflichtung errechnen zu können, bitte ich dich um Übermittlung von Kopien deiner letzten zwölf Gehaltsabrechnungen, aus denen sämtliche Sonderzahlungen hervorgehen müssen. Bitte schicke mir auch eine Kopie deiner Lohnsteuerkarte und deiner/unserer letzten Steuererklärung und unseres letzten Steuerbescheides. Für alle Zahlungspflichten, die du bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt wissen möchtest, gib bitte ebenfalls Belege her.

Vorläufig bitte ich dich, Unterhalt wie folgt zu zahlen: (Überschlägige Berechnung aufgrund geschätzten Einkommens - nicht zwingend erforderlich!).

Die erbetene Auskunft erbitte ich bis spätestens zum (Termin setzen!).

Die vorläufige Unterhaltszahlung bitte ich ab sofort aufzunehmen. Die erste Zahlung für den jetzt laufenden Monat erwarte ich bis spätestens zum (Termin setzen!). In den Folgemonaten nimm bitte die Überweisung immer im Voraus am 1. des Monates vor.

(Ort, Datum, Unterschrift)

Wie es danach mit der Unterhaltsfrage weitergeht, finden Sie auf den Seiten unter "Unterhalt":

Z.B.: Unterhaltsberechnung  |  Selbstbehalt für Unterhaltsschuldner | Kindesunterhalt | Düsseldorfer Tabelle | Kindergeld | Betreuungsunterhalt |Trennungsunterhalt

 

 

 

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Sie haben nicht alles verstanden? Das ist verständlich - fragen Sie gern nach!

Unter der Telefonnummer 040 - 44 06 44 erläutere ich Ihnen gerne Ihre nächsten Schritte nach der Trennung.  Selbstverständlich können Sie dafür auch einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren oder einen unserer kostenlosen Info-Abende besuchen.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Karin Damm - Fachanwältin für Familienrecht