Für Ihr gemeinsames Erstgespräch zur Mediation
stellen wir Ihnen keine Gebühren
in Rechnung.
So können Sie ohne Kostenrisiko abklären, ob sich das
Mediationsverfahren für Sie und Ihre/n Ehepartner/in eignet.
Gleichzeitig haben Sie die Gelegenheit, Ihren möglichen Mediator
persönlich kennen zu lernen. Wenn Sie es
mit dem Mediationsverfahren versuchen wollen, hier die Kontaktdaten für
eine Terminabsprache:
••• info Mediation
Hamburg
Telefonisch:
040/ 44 06 44
über unser Sekretariat
(Frau Lau oder Frau Schumacher):
Per E-Mail ...
erreichen Sie uns über unser
Kontaktformular.
Ich freue mich auf Ihren Besuch! - Daniel
Marquard | Mediator Hamburg
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Mediation Trennung + Scheidung - Was ist
das?
Kurzantwort: Die Chance auf
eine Scheidung ohne Verlierer!
Scheidungsmediation ist eine viel versprechende Chance,
die
einvernehmliche Scheidung zu erreichen.
Das Mediationsverfahren geht aber
nicht von selbst!
Eine erfolgreiche Trennungsmediation
erfordert immer auch Kompromisse und das aufeinander Zugehen der
Eheleute. Die
Mediation benötigt also grundsätzliche Einigungs- und
Gesprächsbereitschaft beider Ehepartner bei der Lösung ihrer
Konflikte!
Dabei werden Sie von einem eigens dafür ausgebildeten
Mediator (Konflikvermittler) unterstützt. Das Ergebnis kann eine
Trennung
ohne Verlierer und eine kostengünstige
einvernehmliche
Scheidung sein.
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Mediator Trennung | Mediator Scheidung - Wer ist das?
Kurzantwort: Ihr Vermittler für Trennungsvereinbarung und
Scheidungsfolgenvertrag
"Mediator" ist kein
geschützter Berufsbegriff. So ist die Ausbildung des Mediators
auch nicht gesetzlich geregelt. Es ist jedoch allgemein anerkannt,
dass die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung zu
erlernen sind. Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Ausbildung des
Mediators ist
jedoch offen.
Wenn Mediatoren
gleichzeitig Rechtsanwälte sind, wird das Führen der Berufsbezeichnung
von den Rechtsanwaltskammern kontrolliert. Dort wird bereits eine 80stündige Ausbildung
als ausreichend erachtet, um den Zusatz "Mediator" führen zu dürfen.
Andere Berufsverbände verlangen - mit unterschiedlichen
inhaltlichen Anforderungen - in der Regel eine 200stündige Ausbildung
des Mediators.
Rechtsanwalt und Mediator Daniel Marquard
| Mediator in Hamburg
Ich habe meine Qualifikation mit einer 200stündigen Ausbildung bei einem
unabhängigen und anerkannten Institut erworben.
Wenn es erforderlich ist, arbeitet ich mit einem weiteren Mediator,
einer Mediatorin oder einem Fachkollegen zusammen, z.B. mit einer
Fachanwältin für Familienrecht (RAin Damm).
Dies bietet eine hohe Gewähr für das Auffinden einer einvernehmlichen
Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenregelung!
So finden Sie in unserer Kanzlei sowohl Familienrecht als auch Mediation.
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Ist Scheidungs-Mediation auch für Sie geeignet?
Kurzantwort: Wenn Sie noch miteinander
reden können, haben Sie eine gute Chance!
Eine Scheidungsmediation setzt voraus, dass beide
Parteien noch bereit sind, miteinander zu reden. Es
muss der Wille bestehen, eine für beide Teile akzeptable Lösung zu
finden, die nicht unbedingt die juristisch durchsetzbare
"Maximalforderung" realisiert.
Mediation geht nur
gemeinsam!
Sofern nur
einer von Ihnen kompromisslos ist, hat ein Mediationsverfahren wenig
Sinn. Mediation geht nur gemeinsam!
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Worum es geht es bei der Scheidungsmediation?
Kurzantwort: Scheidungskrieg verhindern und einvernehmliche Scheidung realisieren!
Die Mediation bei Trennung und Scheidung kann alle
Themen behandeln, die auch Thema eines familiengerichtlichen
Scheidungsverfahrens sind.
Das Ziel der Mediation bei Scheidung ist, einverständliche und friedliche Lösungen
für Unterhalt,
Zugewinn,
Ehewohnung und Hausrat und zu
Sorgerechtsfragen zu
finden, die einen Scheidungskrieg entbehrlich machen.
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Die Kosten der Trennungs- und Scheidungsmediation
Meist kostengünstige als ein Rechtsstreit
Die Kosten der Mediation
werden üblicherweise nach einem zu vereinbarenden Zeithonorar für die
Sitzungszeit, die Vor- und Nachbereitung (z.B. Protokoll-Erstellung)
abgerechnet. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse werden dabei mit
berücksichtigt.
Für unsere Kanzlei gelten folgende
Stundensätze / Kostensätze:
Die
Stundensätze für die weitere Mediation werden abhängig von Ihren
Einkommensverhältnissen zu Beginn der Mediation vereinbart. Sie liegen
in der Regel zwischen € 70,00 und € 150,00. Ohne gesonderte
Vereinbarung ist dann von einem
auszugehen. Die
Abrechnung erfolgt in kleinen Einheiten à 10 Minuten.
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Ablauf einer Mediation bei Trennung & Scheidung
So könnte es funktionieren: Ihre friedliche Trennung und
einvernehmliche Scheidung!
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Vor der eigentlichen Mediation
erhalten Sie in einem Erstgespräch einen
Überblick über den Inhalt, den Ablauf und das Ziel einer Mediation
unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Problemstellung.
Dieser Termin ist bei uns kostenlos.
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Phase 1: Einführungsgespräch
In diesem Einführungsgespräch wird der Mediationsvertrag abgeschlossen und die Kostenregelung besprochen.
Ein
Beispiel für einen solchen Mediationsvertrag finden Sie hier.
Wie auch in allen nachfolgenden Phasen werden danach weitere gemeinsame
Mediationstermine von in der Regel 1,5 Stunden Dauer vereinbart.
Für alle
Mediationstermine gilt:
Die Zwischenergebnisse und Fortschritte in
den Mediationssitzungen
werden vom Mediator protokolliert und den Beteiligten zugänglich
gemacht.
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Phase 2: Informationssammlung
In dieser Phase werden notwendige Informationen zu den
einzelnen Konfliktthemen zusammengetragen und die
Eheleute stellen ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar.
Die Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und die weitere
Bearbeitung wird mit Hilfe des Mediators strukturiert.
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Phase 3: Problembearbeitung
In dieser Phase beginnt die eigentliche Problembearbeitung mit
der Auswahl des ersten zu behandelnden Themas. Danach erhalten die
Eheleute Gelegenheit, ihre Sicht zu diesem Themenpunkt umfassend
darzustellen.
Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden
ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche,
Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen wird.
Wichtig in dieser Phase ist der Übergang von der vordergründigen
Positionsbestimmung zu den tiefer liegenden Interessen.
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Phase 4: Kreative Phase
In diesem Stadium der Scheidungsmediation werden
Lösungsoptionen zu den einzelnen Problemfeldern z.B. im Wege des
Brainstormings bewertungsfrei gesammelt. Nach Abschluss der
Ideenfindung werden diese Lösungsoptionen von den Eheleuten gewertet
und gewichtet.
Ihr Mediator wird in dieser Phase Hilfe zur Überprüfung vorschneller
Beschließung von Lösungen leisten, indem er gegenüber den Eheleuten
hinterfragt, inwieweit die gefundenen Lösungen mit den in der
vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien oder den vorher
erarbeiteten Kriterien für eine gerechte Lösung im Einklang stehen.
Auch wird der Mediator gemeinsam mit den Beteiligten überprüfen, ob
und wie sich die jeweiligen Lösungsoptionen in der Realität umsetzen
lassen.
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Abschluss der Mediation
Zum Abschluss des Mediationsverfahrens werden die Ergebnisse
von Ihrem Mediator in einer Mediationsvereinbarung zur Regelung der Trennungs- und
Scheidungsfolgen festgehalten.
Diese Scheidungsfolgenvereinbarung kann dann als Voraussetzung für
eine einvernehmliche Scheidung notariell beurkundet oder bei Gericht
protokolliert werden.
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Weitergehende Infos zur
Mediation:
Eine ausführlichere Beschreibung des
Mediationsverfahrens, der Ziele von Mediation, der Qualifikation des
Mediators und den Kosten der Mediation finden Sie unter "•••
info Mediation".
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