Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg  

20095 Hamburg
Pelzerstraße 4
(Nähe Rathaus)
Tel. 040/ 44 06 44

••• info FAMILIENRECHT  hamburg

 Stand: 12.11.2012

Kontakt

Impressum

Scheidung + Anwaltszwang - So ist das Gesetz:

Ehescheidung ohne Anwalt? | Gemeinsamer Scheidungsanwalt? | Scheidung mit nur 1 Anwalt?
 

Häufigste Fragen zur einvernehmlichen Scheidung nach Mausklick hier ...

 

Scheidung ohne Anwalt - geht das?

Jain, denn einer der Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein!

Ein Ehescheidungsverfahren ganz ohne Anwalt geht nicht!
Mindestens ein Ehegatte muss im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein und die Scheidung durch diesen Anwalt beantragen.  

Der andere Ehepartner kann in geeigneten Fällen dann aber auf einen eigenen Rechtsanwalt verzichten.

Also: Nur für eine/n von Ihnen  geht Scheidung auch ohne Anwalt!

Wenn Sie aber selbst die Scheidung einreichen und betreiben wollen, funktioniert Scheidung nur mit einem Scheidungsanwalt!

Es gab zwar vor ein paar Jahren Überlegungen, einvernehmliche Scheidungen vom Anwaltszwang zu befreien und bei kinderlosen Ehen mit Ehevertrag Scheidung ohne Rechtsanwalt zu erlauben. Dabei wurde auch die Möglichkeit einer Scheidung durch Notar diskutiert. Die notarielle Scheidung wurde aber wegen des Widerstands von Familienrichtern und Scheidungsanwälten nicht Gesetz.

So gibt es bis heute keine Ehescheidung ohne Anwalt und auch keine Scheidung ohne Gericht. Nach wie vor herrscht für Scheidung Anwaltszwang. Allerdings genügt in vielen Fällen ein Anwalt.

 

-----------------------

 

Scheidung + gemeinsamer Anwalt?

Gemeinsame Beauftragung ist leider juristisch nicht möglich!

Kein "gemeinsamer Rechtsanwalt" im Scheidungsverfahren!

Jeder Anwalt darf in Gerichtsverfahren und somit auch bei einer Scheidung nur eine Seite im Verfahren vertreten. Eine Verletztung dieses Gebotes verstößt nicht nur gegen sein Berufsrecht, sondern ist sogar strafbar. Der Anwalt könnte im Extremfall seine Anwaltszulassung verlieren.

Diese gesetzlichen Regeln sind natürlich für andere Fälle als für Scheidungen aufgestellt worden. Trotzdem gelten sie auch hier und sind von Anwälten zwingend zu beachten.

In Scheidungsverfahren kann ein Rechtsanwalt deshalb nur für einen der Ehepartner vor Gericht auftreten und den Scheidungsantrag stellen.

Wieso haben dann so Viele scheinbar einen gemeinsamen Scheidungsanwalt?


Berechtigte Frage! Hier die Antwort:

Wenn Sie keinen Streit haben, kann Ihr Anwalt auch Ihre/n Ehepartner/in im Scheidungsverfahren begleiten und wird dies auch sehr gern tun. Diese Begleitung unterscheidet sich nicht von der Arbeit mit Ihnen als "offizielle/r" Mandant/in. Deshalb erscheint die Anwaltsarbeit wie eine eigene Vertretung - und das soll ja auch so sein!

Für den von Ihnen beiden, der  n i c h t  die Vollmacht unterschrieben hat, ist der Scheidungsanwalt aber nur "gefühlt" ein beidseitiger Vertreter im Scheidungsverfahren. Das ist auch gerechtfertigt und geht leider einfach nicht anders zu regeln!

Ein Ehepartner kann bei Scheidung aber oft auf den Anwalt verzichten!

In geeigneten Fällen können Sie aber Ihre Scheidung mit einem Anwalt betreiben und so fast die Hälfte der Scheidungskosten sparen.

Aus dieser Tatsache entstand vermutlich die weit verbreitete Vorstellung vom "gemeinsamen Scheidungsanwalt" - der das "gefühlt" auch sein kann - aber eben juristisch nicht wirklich ist!

--------------------------------------------------------------

 

Scheidung mit nur einem Anwalt - Geeignete Fälle

Wenn kein Streit (mehr) über

              
       Sorgerecht
                      Kindesunterhalt
                      Ehegattenunterhalt
                      Hausrat und Ehewohnung
                      Zugewinnausgleich

besteht, reicht ein Anwalt für die Einreichung des Scheidungsantrages.


Das erspart Ihnen die Hälfte der Anwaltskosten und - da diese Kosten den "Löwenanteil" der Scheidungskosten ausmachen - fast 50% der Gesamtkosten Ihrer Scheidung.

 

Bei dieser Lösung bleibt aber ein Ehepartner formaljuristisch ohne anwaltliche Vertretung!
Voraussetzung ist deshalb, dass es keine offenen Fragen zu den Scheidungsfolgen (mehr) gibt.

Mögliche Streitpunkte sollten vorher direkt, mit Beratung von jeweils eigenen Anwälten oder mit Hilfe von Mediation einvernehmlich geklärt worden sein.

Wenn dies gelungen ist, kann problemlos die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt betrieben werden.

 

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sie haben nicht alles verstanden? Das ist verständlich - fragen Sie gern nach!

Unter der Telefonnummer 040 - 44 06 44 erläutere ich Ihnen gerne den Scheidungsablauf noch einmal mündlich.  Selbstverständlich können Sie dafür auch einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren oder einen unserer kostenlosen
Info-Abende besuchen.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Karin Damm - Fachanwältin für Familienrecht

  Visitenkarte

 Google-Nutzer bewerten die Arbeit unserer Kanzlei freundlich:  ★★★★★
Lesen und hinterlassen auch Sie Erfahrungsberichte auf unserer Seite bei Google+   


 

     © 2012  | Kanzlei Damm + Marquard 20095 Hamburg