Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg  

20095 Hamburg
Pelzerstraße 4
(Nähe Rathaus)
Tel. 040/ 44 06 44

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 Stand: 25.02.2012

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info Familienrecht hamburg | Scheidung - Scheidungskosten

Scheidungskosten schnell erklärt - Was kostet eine Scheidung?

Lassen Sie sich nicht verwirren! "Mindestkosten" + "Tiefstpreise" sind "das Normale"!

Mindestkosten | Streitwert | Anwalts- und Gerichtskosten | Verfahrenskostenhilfe


Mindestkosten sind Gesetz!
 


Die Mindestgebühren für jedes Scheidungsverfahren regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).

Diese Gesetze sind für für alle Scheidungen verbindlich. Geringere Gebühren dürfen nicht vereinbart werden. Nur Mehrforderungen sind erlaubt.

Ohne Honorarvereinbarung sollten Ihre Scheidungskosten deshalb bei jedem Anwalt gleich sein. Versprochene "Mindestpreise" oder "Tiefstpreise" sind reine Anpreisungen!
 

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Für Ihre Scheidungskosten:
Streitwert einschätzen!


Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert | Streitwert. Er ist abhängig vom gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute und der Anzahl aller Altersversorgungen, über die im Versorgungsausgleich zu entscheiden ist.  Die endgültige Festlegung erfolgt durch das für Sie zuständige Familiengericht, das unabhängig entscheidet.

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Ihre Scheidungskosten ...


sind abhängig von der Festsetzung des Verfahrenswertes | Streitwertes durch "Ihre/n Familienrichter/in" nach den oben beschriebenen und leider nicht einheitlichen Kriterien.

Die im Netz angebotenen Kostenrechner sind deshalb nur bedingt zuverlässig. Sie können Ihre Scheidungskosten nur schätzen!

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Verfahrenskostenhilfe?


Scheidungswillige in nicht so günstigen Einkommenverhältnissen können für Ihre Scheidungskosten staatliche Unterstützung beantragen. Diese Förderung - bis vor Kurzem "Prozesskostenhilfe", ganz früher "Armenrecht" und aktuell für Familiensachen "Verfahrenskostenhilfe" genannt - gibt es in 2 Varianten:

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Sie haben nicht alles verstanden? Das ist verständlich - fragen Sie gern nach!

Unter der Telefonnummer 040 - 44 06 44 erläutere ich Ihnen gerne die Kostenregeln noch einmal mündlich und erstelle auf Wunsch eine vorläufige Kostenschätzung.  Selbstverständlich können Sie dafür auch einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Karin Damm - Fachanwältin für Familienrecht

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