Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg  

20095 Hamburg
Pelzerstraße 4
(Nähe Rathaus)
Tel. 040/ 44 06 44

••• info FAMILIENRECHT  hamburg

 Stand: 05.10.2012

Kontakt

Impressum

Kindesunterhalt | Mindestunterhalt | Existenzminimum Kinder

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - Außergewöhnliche Anstrengungen gefragt!!

Wesentliche Unterhalts-Infos auch offline verfügbar: Leitfaden Trennung & Scheidung (PDF - 36 Seiten)!

 

Das Existenzminimum bzw. der Mindestunterhalt wurde erstmals mit der Unterhaltsrechtsreform 2001 gesetzlich und bundeseinheitlich festgelegt. Es orientiert sich an den doppelten Kinderfreibeträgen im Einkommenssteuerrecht.

 

Der Mindestunterhalt ist schon seit 01.01.2010:
 

"Mindestunterhalt" bedeutet nicht, dass dieser Betrag garantiert zu zahlen ist. Es ist immer auch der Selbstbehalt der Unterhaltsschuldner/innen von
€ 950,00 (bzw. € 770,00 bei nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldnern) zu wahren.

Das Existenzminimum bzw. der Mindestunterhalt orientiert sich an den doppelten Kinderfreibeträgen im Einkommenssteuerrecht. Mit dem seit 01.01.2010 geltenden Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ist der Freibetrag angehoben worden von € 1.932,00 auf € 2.184,00 .

Zugleich ist das Kindergeld für das 1. und 2. Kind erhöht worden auf € 184,00 (früher € 164,00 ), für das 3. Kind auf € 190,00 (früher € 170,00 ) sowie für jedes weitere Kind auf € 215 (früher € 195 ).

 

 Google-Nutzer bewerten die Arbeit unserer Kanzlei freundlich:  ★★★★★
Lesen und hinterlassen auch Sie Erfahrungsberichte auf unserer Kanzlei-Seite bei Google+!   


 

     © 2012  | Kanzlei Damm + Marquard 20095 Hamburg