Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg  

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 Stand: 05.10.2012

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Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen

Existenzminimum von unterhaltspflichtigen Vätern/Müttern + Ehepartner/inne/n

Wesentliche Unterhalts-Infos auch offline verfügbar: Leitfaden Trennung & Scheidung (PDF - 36 Seiten)!

 

Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern

Der Mindestselbstbehalt = notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich € 770,00, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich
€ 950,00.

 

Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (getrennt oder geschieden)

Der angemessene Selbstbehalt gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten beträgt € 1.050,00.

 

Selbstbehalt bei volljährigen Kindern

Der große Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern die einen eigenen Haushalt führen, beträgt in der Regel mindestens monatlich € 1.150,00.

 

 

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