Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg

20095 Hamburg
Pelzerstraße 4
(Nähe Rathaus)
Tel. 040/ 44 06 44

••• info FAMILIENRECHT  hamburg

 Stand: 22.01.2012

Kontakt

Impressum

K a n z l e i

 ••• info Arbeitsrecht

 ••• info Familienrecht

 ••• info Mediation

••• Telefonberatung

Unterhaltsrecht Hamburg - Berechnung, Selbstbehalt Unterhaltspflichtige, Neues und altes Unterhaltsrecht

Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen

Existenzminimum von unterhaltspflichtigen Vätern/Müttern + Ehepartner/inne/n

Wesentliche Unterhalts-Infos auch offline verfügbar: Leitfaden Trennung & Scheidung (PDF - 35 Seiten)!

 

Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern

Der Mindestselbstbehalt = notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich € 770,00, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich
€ 950,00.

 

Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (getrennt oder geschieden)

Der angemessene Selbstbehalt gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten beträgt € 1.050,00.

 

Selbstbehalt bei volljährigen Kindern

Der große Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern die einen eigenen Haushalt führen, beträgt in der Regel mindestens monatlich € 1.150,00.

 

 

Sie haben individuelle Fragen?   Dann nutzen Sie bitte gern unsere Telefonberatung ab € 25,00 (bis 10 Min)