Der Mindestselbstbehalt = notwendige Selbstbehalt
gegenüber minderjährigen Kindern beträgt bei nicht erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich € 770,00, beim erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich € 950,00.
Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (getrennt oder geschieden)
Der angemessene Selbstbehalt gegenüber getrennt
lebenden oder geschiedenen Ehegatten beträgt
€ 1.050,00.
Selbstbehalt bei
volljährigen Kindern
Der große Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern
die einen eigenen Haushalt führen, beträgt in der Regel mindestens
monatlich € 1.150,00.
Google-Nutzer bewerten die Arbeit unserer Kanzlei freundlich:
★★★★★
Lesen und hinterlassen auch Sie Erfahrungsberichte auf unserer
Kanzlei-Seite bei Google+!