Scheidung + gemeinsamer Anwalt?
Gemeinsame Beauftragung ist leider juristisch nicht möglich!
Kein "gemeinsamer Rechtsanwalt"
im Scheidungsverfahren!
Jeder Anwalt darf in Gerichtsverfahren und
somit auch bei einer Scheidung nur eine Seite im Verfahren vertreten. Eine
Verletzung
dieses Gebotes verstößt nicht nur gegen sein Berufsrecht, sondern ist sogar strafbar.
Der Anwalt könnte im Extremfall seine Anwaltszulassung
verlieren.
Diese gesetzlichen Regeln sind natürlich für andere Fälle als für
einvernehmliche Scheidungen
aufgestellt worden. Trotzdem gelten sie auch hier und sind von Anwälten
zwingend zu beachten.
In Scheidungsverfahren kann ein Rechtsanwalt
deshalb nur für einen der Ehepartner vor Gericht auftreten und den
Scheidungsantrag stellen.
Wieso haben dann so Viele scheinbar einen gemeinsamen Scheidungsanwalt?
Berechtigte Frage! Hier die Antwort:
Wenn Sie keinen Streit haben, kann Ihr Anwalt auch Ihre/n
Ehepartner/in im Scheidungsverfahren begleiten und wird dies auch sehr gern
tun. Diese Begleitung unterscheidet sich nicht von der Arbeit mit Ihnen als
"offizielle/r" Mandant/in. Deshalb erscheint die Anwaltsarbeit wie eine eigene
Vertretung - und das soll ja auch so sein!
Für den von Ihnen beiden, der n i c h t die Vollmacht unterschrieben hat, ist der Scheidungsanwalt aber nur "gefühlt" ein beidseitiger Vertreter im Scheidungsverfahren. Das ist auch gerechtfertigt und geht leider einfach nicht anders zu regeln!
Ein Ehepartner kann bei
Scheidung aber oft auf den Anwalt verzichten!
In geeigneten Fällen können Sie aber
Ihre Scheidung mit einem Anwalt betreiben und so
fast die Hälfte der Scheidungskosten sparen.
Aus dieser Tatsache entstand vermutlich die weit verbreitete Vorstellung vom
"gemeinsamen Scheidungsanwalt" - der das "gefühlt" auch
sein kann - aber eben juristisch nicht wirklich ist!
Scheidung mit nur einem Anwalt - Geeignete Fälle
Wenn kein Streit
(mehr) über
Sorgerecht
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Hausrat und Ehewohnung
Zugewinnausgleich
besteht, reicht ein
Anwalt für die Einreichung des Scheidungsantrages.
Das erspart Ihnen die Hälfte der Anwaltskosten und - da diese Kosten
den "Löwenanteil" der Scheidungskosten ausmachen - ca. 40% der
Gesamtkosten Ihrer Scheidung.
Bei dieser Lösung bleibt
aber ein Ehepartner formaljuristisch ohne anwaltliche Vertretung!
Voraussetzung ist deshalb, dass es keine offenen Fragen zu den Scheidungsfolgen
(mehr) gibt.
Mögliche Streitpunkte sollten vorher direkt, mit Beratung von jeweils eigenen Anwälten oder mit Hilfe von Mediation einvernehmlich geklärt worden sein.