Scheidung Online - was (soll) ist das denn?
Eine Mode-Erscheinung aus den späten 90ern, denn geschieden wird immer noch "offline"!
Online Scheidung gibt es eigentlich gar nicht!
Bei einem "Online-Scheidungsverfahren" erfolgt die
Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant/in elektronisch. Ansonsten
unterscheidet sich dies Scheidungsverfahren (auch bei
den Kosten) nicht von jeder anderen
Ehescheidung.
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Scheidung + Scheidungsverfahren funktionieren nur
"offline"!
Jedes Scheidungsverfahren unterliegt nämlich denselben
gesetzlichen Verfahrens- und Kostenvorschriften. Danach findet die Scheidung
immer "offline" in mündlicher Verhandlung vor Ihrem zuständigen
Familiengericht statt. Dort muss das Ehepaar und mindestens ein Anwalt
persönlich erscheinen. Vorher ist die Scheidung in Papierform durch einen Anwalt
vorzubereiten. Dabei müssen eine schriftliche Vollmacht und verschiedene
Original-Urkunden übermittelt werden.
"Bequem von zu Hause" geht nur der Anwaltsauftrag!
Ohne die Post und persönlichen "körperlichen Einsatz"
funktioniert eine Scheidung leider auch in diesen modernen Zeiten nicht!
Alle anders lautenden Darstellungen brauchen Sie nicht so ernst zu nehmen (auch wir Anwälte dürfen
+ müssen seit ein paar
Jahren Werbung machen).
Wie es zum Angebot von
Online-Scheidungen kam:
Der Kanzleisitz des Scheidungsanwaltes ist seit geraumer Zeit unerheblich.
Vorher durften Scheidungsanwälte nur bei den Familiengerichten Scheidungen
beantragen, bei denen sie ihren Kanzleisitz hatten.
Inzwischen kann die Ehescheidung von jedem Anwalt in Deutschland vor jedem
deutschen Familiengericht durchgeführt werden. Scheidungsverfahren -
insbesondere bei einverständlicher Scheidung - sind für Anwälte recht
interessant. So bewerben sich mit Online-Scheidungsangeboten auch weit
entfernte Kanzleien um Ihr Mandat.
Allerdings muss bei jeder Ehescheidung auch ein Anwalt im Scheidungstermin
vor dem zuständigen Gericht erscheinen.
Bei Online-Scheidungen können zwischen Kanzleisitz des Scheidungsanwaltes
und dem zuständigen Scheidungsgericht aber große Entfernungen liegen. In
diesen Fällen tritt dann im Scheidungstermin ein weiterer Anwalt auf, der
vom "Online-Scheidungsanwalt" nur mit der Wahrnehmung des Gerichtstermins
beauftragt wird.
Oft sind so trotz einvernehmlicher Online-Scheidung also doch 2 Anwälte tätig.
Achten Sie deshalb darauf, dass Ihnen dafür keine Extra-Kosten berechnet
werden.
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Vorteile Scheidung
Online?
Nach unserer Meinung hat Scheidung online schon seit Jahren
keinerlei Vorteile mehr!
"Online-Scheidung" entstand in den späten 90ern, als
Online-Kommunikation noch eine Besonderheit war und das Gebührenrecht
der Anwälte noch Kostenvorteile erlaubte. Das ist inzwischen
"Geschichte"!
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Die Online Scheidung bei ihrer "Erfindung" Ende der
90er Jahre:
-
Bis 2004 durften Anwälte durch Ausnutzung einer
Gesetzeslücke und bei etwas kreativer Gestaltung ihres Vertretungsauftrages
etwa 1/3 der Anwaltsgebühren erlassen.
-
Zudem war schnelle Online-Kommunikation via
Internet noch eine Besonderheit im Angebot der Scheidungsanwälte. Die
meisten Kanzleien konnten die seinerzeit noch modernen und teuren
Kommunkationsmittel nicht bieten.
Beide Vorteile sind inzwischen durch Zeitablauf überholt!
Der Gebührenerlass ist nach neuem
Gebührenrecht seit 2004 nicht mehr erlaubt und schnelle Online-Kommunikation
ist inzwischen überall Standard.
Also:
Scheidung online hat aus unserer Sicht keine Vorteile mehr!
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Nachteile Scheidung
Online?
Wir
raten von Scheidung Online ab - es sei denn, Ihr Online-Scheidungsanwalt ist
auch "offline" schnell erreichbar!
Viele Scheidungen erweisen sich bei näherem Hinsehen als doch nicht vollständig
einfach und unkompliziert. Oft tun sich plötzlich Fragen und Probleme auf, an
die man bei Einleitung des Verfahrens nicht gedacht hat.
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Auch bei einvernehmlichen Scheidungen entsteht meist noch
erheblicher Beratungsbedarf - z.B.
bei der Abfassung einer unmissverständlichen Formulierung und formgültigen
Abfassung der Scheidungsfolgenvereinbarung oder bei einer Entscheidung
über alternative Lösungen zum Versorgungsausgleich.
Die Klärung solcher Fragen geht vor Ort und im
persönlichen Gespräch erfahrungsgemäß
schneller, bequemer und frei von Missverständnissen!
Wenn Ihr "Online-Anwalt" dafür auch leicht persönlich und vor Ort
ansprechbar ist, besteht kein Problem. Sorgen Sie aber besser dafür, dass
das geht!
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Ist eine Online-Scheidung kostengünstiger?
Nein - schon lange nicht mehr!
Eine Kostenersparnis ergibt sich bei einer Online-Scheidung
schon seit 2004 nicht mehr! Sie können allenfalls Ihren eigenen Zeit- und Kostenaufwand für
die Wahrnehmung eines Anwaltstermines einsparen.
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Die Mindestgebühren für jedes Scheidungsverfahren regelt das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
und das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
(FamGKG).
Diese Gesetze sind für
für alle Scheidungen verbindlich. Nähere Informationen zur Berechnung finden
Sie unter "Scheidungskosten".
Eine Unterschreitung dieser Gebühren ist gesetzlich
verboten!
Wenn Online-Scheidungsanbieter also "Tiefstpreise", "Mindestgebühren" und
"unschlagbar günstige" Scheidungen anbieten, handelt es sich nur um den Verzicht
auf eine Überschreitung des gesetzlichen Gebührenrahmens.
Lassen Sie sich nicht verwirren!
Die
Kosteneinsparung bei den typischen Fallkonstellationen für eine
Online-Scheidung ergibt sich aus dem
Einvernehmen zur Scheidungsfolgenregelung. Dadurch können die Kosten eines zweiten Anwaltes
eingespart werden.
Wenn bei
Online-Scheidungen auf den streitwerterhöhenden Ansatz von
Vermögen verzichtet wird, ist dies zumindest für den
norddeutschen Raum kein besonderes Entgegenkommen: Gegenstandswerte für
Ehescheidungen werden dort nie (jedenfalls nicht von Amts wegen) durch Vermögenswerte erhöht.
Den Streitwert
bestimmt das Gericht und nicht der Anwalt!
Zur Festsetzung der Verfahrenswerte ist generell darauf hinzuweisen, dass
hierüber allein das zuständige Familiengericht nach dafür geltenden
Vorschriften und Richtlinien entscheidet, die nicht für alle
Gerichtsbezirke gleich sind. Anwälte haben darauf keinen Einfluss und
können somit auch nicht selbst auf Streitwertbestandteile "verzichten".
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