Vermögensauseinandersetzung

     Der Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 

 

 

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet erst mit Einreichung des Ehescheidungsantrages oder auf Antrag frühestens drei Jahre nach Trennung. Wenn während der Trennungszeit keine gegenseitige Teilhabe am Zugewinn mehr gewünscht wird oder Vermögensverschiebungen in dieser Zeit befürchtet werden, sollte ein notariell beurkundeter Ehevertrag den Berechnungsstichtag vorverlegen. Das geht selbstverständlich nur einvernehmlich.

   

In das Endvermögen muss zunächst alles eingestellt werden, was vorhanden ist. Es spielt dabei zunächst keine Rolle, ob Vermögenswerte durch Erbschaft und Schenkung erworben oder bereits mit in die Ehe gebracht wurden. Diese zuletzt genannten Werte stellen vielmehr zusammengerechnet das "Anfangsvermögen" dar. Die Formulierung ist etwas irreführend, weil "Anfangs"vermögen auch Schenkungen und Erbschaften nach dem Anfang der Ehe sind.

   

Das so ermittelte Anfangsvermögen wird dann vom Endvermögen abgezogen.  Das Ergebnis dieser Berechnung stellt dann den auf beiden Seiten erwirtschafteten Zugewinn dar.  Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn, muss dem anderen die Hälfte dieses Mehrbetrages auszahlen = Zugewinnausgleich.
 

! Achtung: ein solcher Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt innerhalb von drei

     Jahren ab Rechtskraft der Ehescheidung!

Für Betroffene in Hamburg und Umgebung: Info-Abende Trennung & Scheidung

Einladung: Weitere Webs ...

 

Erstberatung:

 

Fachanwalts-Niveau

bundesweit & telefonisch

Ab € 25,00 (10 Min.)
Danach € 2,50/Minute

(€ 150,00Stunde)
Für Einzelheiten bitte Klick!

 

Kontakt/Feedback:

Tel.: 040/ 44 06 44

Fax: 040/ 410 78 78

 

 

                                                     Impressum

Kanzlei Rechtsanwälte Damm & Marquard Hamburg | Fachanwältin Familienrecht Hamburg | Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Familienrechts-Ratgeber Hamburg

  familienrechts-ratgeber   

www.FamR-Ratgeber.de

 

KARIN DAMM HAMBURG

FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

               

            Letzte Aktualisierung: 01.06.2010

© Damm & Marquard  |  Rechtsanwälte in Hamburg  Arbeitsrecht & Familienrecht & Mediation  |  Tel. 040/ 44 06 44  |