unterhalt bei trennung und nach scheidung
Berechnungsbeispiel Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt

             2.600,00 €
Einkommen der/des Unterhaltspflichtigen
= Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
Abzüglich Bereinigungspositionen wie z.B.:                 125,00 €
   gemeinsame mtl. Kreditverbindlichkeiten
   mtl. Fahrtkosten zur Arbeit                  60,00 €
   mtl. Gewerkschaftsbeitrag                  15,00 €
Bemessungsgrundlage für Kindesunterhalt              2.400,00 €
   Unterhalt für ein 2jähriges Kind nach Düsseldorfer Tabelle                  273,00 €
   Unterhalt für ein 6jähriges Kind nach Düsseldorfer Tabelle                 327,00 €
Bemessungsgrundlage für Ehegattenunterhalt              1.800,00 €
   Ehegattenunterhalt = 3/7 hiervon:                 771,43 €

 

Für das 2jährige Kind           273,00 €
Für das 6jährige Kind           327,00 €
Für den Ehegatten           771,43 €
Zusammen:        1.332,00 €

 

Der/dem Unterhaltspflichtigen bleiben also € 1.068,00. Die Berechnung von Unterhalt nach Scheidung unterscheidet sich für die erste Zeit nach Scheidung nicht. Änderungen ergeben sich erst nach Ablauf einer "Schonfrist". Siehe dazu "Neues Unterhaltsrecht".

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            Letzte Aktualisierung: 07.01.2010

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