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Seit der
Unterhaltsreform 2008 heißt es in § 1568 BGB:
Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für
seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den
anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nach den folgenden
Vorschriften. Nach einer Ehescheidung besteht nur unter bestimmten
Voraussetzungen noch Anspruch auf Ehegattenunterhalt, der in allen Fällen
in der Höhe begrenzt und zeitlich befristet werden kann.
Mit dem nachfolgenden Prüfungsschema können Sie zunächst abklären, ob
überhaupt nachehelicher Unterhalt beansprucht werden kann.
Kurzcheck: Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach Scheidung?


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