Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg  

20095 Hamburg
Pelzerstraße 4
(Nähe Rathaus)
Tel. 040/ 44 06 44

••• info FAMILIENRECHT  hamburg

 Stand: 05.10.2012

Kontakt

Impressum

Neues Unterhaltsrecht: Ehegattenunterhalt | Befristung

Ende der Lebensstandardgarantie nach Ablauf einer Schonfrist!

Wesentliche Unterhalts-Infos auch offline im Leitfaden Trennung & Scheidung (PDF - 36 Seiten)

 

Seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts...

enden auch nach langen Ehen und nach Kindererziehung irgendwann sämtliche Ansprüche auf Ehegattenunterhalt, wenn dies "nicht unbillig ist."

Maßstab dafür ist - wie bei der Begrenzung der Lebenstandardgarantie - die Dauer der beruflichen und wirtschaftlichen Nachteile wegen der Ehe, der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.

Der Unterhalt stellt nach einer gewissen Übergangszeit = "Schonfrist" nur noch Nachteilsausgleich für ehe- und familienbedingte Einschränkungen dar.

Sobald die/der Berechtigte aus eigener Erwerbstätigkeit (wieder) eine eigene Lebensstellung erreicht, die auch ohne Ehe und Kinderziehung erreicht worden wäre, entfällt der Unterhalt meistens.

Für den Haupt-Unterhaltsanspruch - nämlich den Aufstockungsunterhalt - war dies eigentlich bei Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts gar nichts Neues! Es hat nur kaum jemand bemerkt (neu ist nur die Befristung auch beim Alters-, Ausbildungs- und Krankheitsunterhalt):

Beispielfälle Bundesgerichtshof aus 2006 und 2007:

Der BGH hatte in mehreren Entscheidungen bereits nach der alten Rechtslage bei langer Ehedauer und Kindererziehung wegen Ausgleichs ehebedingter Nachteile eine zeitliche Begrenzung vorgenommen.
BGH XII ZR 11/05 und BGH XII ZR 15/05.

Das neue Unterhaltsrecht hat diese (von Vielen gar nicht recht wahrgenommene) Änderung der Rechtsprechung bei der Beurteilung der Lebensstandardgarantie nach langer Ehe aber in jeden Focus (auch den mit der Schlagzeile "0 Euro für die Ex") gerückt:

Seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts ist bei jeder Auseinandersetzung zum Ehegattenunterhalt das Stichwort "Befristung" Gegenstand der Verhandlungen! Die Rechtslage ist nach wie vor unübersichtlich!

Wenn Sie betroffen sind, sparen Sie auf keinen Fall an den Kosten für einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht!

 

 Google-Nutzer bewerten die Arbeit unserer Kanzlei freundlich:  ★★★★★
Lesen und hinterlassen auch Sie Erfahrungsberichte auf unserer Kanzlei-Seite bei Google+!   


 

     © 2012  | Kanzlei Damm + Marquard 20095 Hamburg