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Unterhaltsrecht Hamburg - Berechnung, Neues und altes Unterhaltsrecht

Düsseldorfer Tabelle 2011

Die Anwendung der Unterhaltstabelle aus Düsseldorf

Wesentliche Unterhalts-Infos auch offline verfügbar: Leitfaden Trennung & Scheidung (PDF - 35 Seiten)!

 

Die Tabelle ist bezogen auf eine Unterhaltspflicht gegenüber 2 Berechtigten. Bei mehr oder weniger Berechtigten wird eine Hoch- oder Abstufung um 1-2 Einkommensgruppen vorgenommen.

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, die aber von allen Gerichten wie ein Gesetz angewendet wird. Der Name der Tabelle erklärt sich daraus, dass vor Jahren erstmals das Oberlandesgericht Düsseldorf die Unterhaltsbeträge in Tabellenform veröffentlicht hat.

Grundlage für die Unterhaltsbeträge sind die vom Gesetzgeber festgelegten Mindestunterhaltsbeträge, die bestimmten Prozentsätzen des Kinderfreibetrages im Einkommenssteuerrecht entsprechen.

Der Unterhalt für Kinder kann auch als Prozentsatz vom Mindestunterhalt geltend gemacht und festgesetzt werden. Dies hat den Vorteil, dass der Unterhalt dann „automatisch“ an die jeweils aktuellen Beträge der Düsseldorfer Tabelle angepasst würde. Die Festlegung würde dann z.B. lauten: „Der Vater wird verpflichtet, für sein Kind XY einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 136 % des Mindestunterhaltes abzüglich hälftiges Kindergeld zu zahlen" (derzeit 340,00 Euro bei einem Kleinkind unter sechs Jahren).

 

Achtung: Kindergeldverrechnung!

Die Tabellensätze sind keine endgültigen Zahlbeträge, sondern es ist noch das gesetzliche Kindergeld anteilig zu verrechnen. Bei Kindergeldbezug für bis zu 2 Kinder (Kindergeld je € 184,00) ergeben sich folgende effektiven Zahlungsansprüche für Kinder:

 

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