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 Stand: 05.10.2012

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Unterhalt - Unterhaltsrecht bei Trennung & Scheidung

Neues und altes Unterhaltsrecht - Die wichtigsten Fragen und Irrtümer

Wesentliche Unterhalts-Infos auch offline verfügbar: Leitfaden Trennung & Scheidung (PDF - 36 Seiten)!

Mindestunterhalt für Kinder

Gerücht oder neues Unterhaltsrecht?:
Der gesetzliche Mindestunterhalt muss immer bezahlt werden, selbst bei Hartz IV?
 

Nur ein Gerücht!
Wenn ein/e Unterhaltspflichtige/r es bei Auferbietung aller zumutbaren Bemühungen nicht schaffen kann, den eigenen Selbstbehalt von € 950,00 (€ 770,00 bei nicht Erwerbstätigen) und den Mindestunterhalt für Kinder zu verdienen, bleibt der Selbstbehalt.

Betreuungsunterhalt

Gerücht oder neues Unterhaltsrecht?:
Vollzeittätigkeit neben Kinderbetreuung ab dem Kindergartenalter Pflicht?
 

Nur ein Gerücht!
Richtig ist, dass mehr Erwerbstätigkeit neben der Kindererziehung erwartet wird. Es soll aber eine stufenweise Ausdehnung unter Berücksichtigung der bestehenden Betreuungsmöglichkeiten und der individuellen Betreuungsbedürfnisse der Kinder gewährleistet sein.  Mehr Infos unter "Betreuungsunterhalt".

Im ersten Trennungsjahr gilt dies für die Berechnung des Trennungsunterhaltes nicht. Im Trennungsjahr steigt die Erwerbsobliegenheit nämlich grundsätzlich nicht.

Ehegattenunterhalt
nach Scheidung

Gerücht oder neues Unterhaltsrecht?:
"Null Euro für die Ex" ab Scheidung!
 

Nur selten!
Fast alle haben von dieser Schlagzeile gehört. Trotzdem ist das neue Unterhaltsrecht schon noch etwas moderater! Richtig ist, dass nach Scheidung mehr Eigenverantwortung von beiden Eheleuten erwartet wird. Niemand wird aber nach langer Ehe und Kindererziehungs-Auszeiten sofort "in's kalte Wasser geworfen"! Mehr Infos dazu finden Sie unter "Unterhalt nach Scheidung", "Begrenzung" und "Befristung".

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