Trennung & Unterhalt


     Was gibt es sonst zu bedenken?

     Unterhaltsfragen

 

 

? Geht es ohne finanzielle Unterstützung = Unterhalt?

Eiliger Handlungsbedarf besteht für Sie zunächst nicht.

Wenn Sie gemeinsame Kinder betreuen, denken Sie jedoch daran,
dass Ihr/e Partner/in Ihnen trotzdem Kindesunterhalt schuldet.

? Besteht zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner Einigkeit darüber, dass der Allein- oder
      Mehrverdienende Ehegattenunterhalt und der nicht betreuende Elternteil Kindesunterhalt zu
      zahlen hat? Können Sie sich über die Höhe der Zahlungen ohne Hilfe Dritter einigen?

Die/der Unterhaltspflichtige sollte schriftlich die Zahlungsverpflichtung anerkennen. In diesem Anerkenntnis sollte auch der monatliche Zahlbetrag genannt werden. So ist bei Ausbleiben der Zahlung dieser Betrag sofort gerichtlich festsetzbar.

! Fordern Sie Gehaltsabrechnungen der/des Unterhaltspflichtigen aus den vergangenen
   12 Monaten   zur Berechnung des Unterhalts an. Gleichzeitig stellen Sie schriftlich
   eine Unterhaltsforderung auf. Die Forderung braucht nicht beziffert zu sein, sollte aber
   einen Zahlungstermin enthalten. Dies  gewährleistet, dass der Unterhalt nachgezahlt
   wird. Anderenfalls kann Unterhalt nur für die Zukunft   verlangt werden. 

Für Betroffene in Hamburg und Umgebung: Info-Abende Trennung & Scheidung

Einladung: Weitere Webs ...

 

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            Letzte Aktualisierung: 06.01.2010

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