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? Geht es ohne finanzielle Unterstützung = Unterhalt? |
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Eiliger Handlungsbedarf besteht für Sie zunächst nicht.
Wenn Sie gemeinsame Kinder betreuen,
denken Sie jedoch daran, |
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Besteht
zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner Einigkeit darüber, dass der Allein-
oder | ||
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Die/der Unterhaltspflichtige sollte schriftlich die Zahlungsverpflichtung anerkennen. In diesem Anerkenntnis sollte auch der monatliche Zahlbetrag genannt werden. So ist bei Ausbleiben der Zahlung dieser Betrag sofort gerichtlich festsetzbar. |
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!
Fordern
Sie Gehaltsabrechnungen der/des
Unterhaltspflichtigen aus den vergangenen |
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Einladung: Weitere Webs ... |
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Erstberatung: |
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Kontakt/Feedback: |
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Tel.: 040/ 44 06 44 |
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Fax: 040/ 410 78 78 |
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familienrechts-ratgeber
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT |
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Letzte Aktualisierung: 01.06.2010 |
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