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? Haben Sie Streit um das Sorgerecht? Weigert sich Ihr/e Ehepartner/in, Ihre Kinder mit aus der Wohnung ausziehen zu lassen und droht er/sie damit, die Kinder gegen ihren Willen mitzunehmen? |
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Schalten Sie sofort das für Sie zuständige Jugendamt (erreichbar bei Ihrem Ortsamt) ein und beantragen Sie beim Familiengericht die Übertragung der elterlichen Sorge, bzw. mindestens des Aufenthaltsbestimmungsrechts. In eiligen Fällen und akuter Gefahr für das Kindeswohl auch im Eilverfahren (einstweilige Anordnung). Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, aber ratsam. Wenn Sie Anwältin oder Anwalt nicht bezahlen können, besteht Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Sonst entstehen Kosten von ca. € 600,00 bis € 850,00. |
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! Wenn Sie vorerst nicht über den Lebensmittelpunkt der Kinder, sondern "nur" über den Umfang der Betreuung oder das Umgangsrecht uneinig sind, ist eine gerichtliche Regelung zunächst nicht erforderlich. Diese Frage sollten Sie in Ruhe mit Hilfe von Beratern des Jugendamtes klären. Gelingt dies nicht, kann jeder Elternteil seine Vorschläge zur Entscheidung des Familiengerichts stellen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich und auch meist nicht notwendig. Es geht weniger um Rechtsfragen als um das Wohl Ihrer Kinder.
Sollten Sie aber (aus Gründen der ""Waffengleichheit", weil der andere Elternteil sich auch anwaltlicher Hilfe bedient, oder aus Unsicherheit beim Umgang mit Gerichten) anwaltlichen Beistand wünschen, können Sie schlechten Einkommensverhältnissen dafür Prozesskostenhilfe beantragen. Trifft dies für Sie nicht zu, betragen auch hier die gesetzlichen Gebühren ca. € 600,00 - € 850,00. | |
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Letzte Aktualisierung: 06.01.2010 |
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