Trennung & einleitung trennungsjahr praktisch
     wer zieht aus?

 

 

 

?  Ist einer der Ehepartner bereit, freiwillig aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen? (Vielleicht im Interesse der beim anderen Partner bleibenden Kinder, die in der gewohnten Umgebung bleiben sollten oder wegen besserer Chancen auf dem Wohnungsmarkt aufgrund eines festen Einkommens.)

Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung, worin die/der Ausziehende auf die Nutzung der Ehewohnung verzichtet und die/der andere allein die Pflichten aus dem Mietvertrag übernimmt.
 

Versuchen Sie, bei Vermieterin/Vermieter eine Entlassung der/des Ausziehenden aus dem Mietvertrag zu erwirken. Denken Sie an die Umschreibung von Telefon, Rundfunk und anderen Verträgen.

?  Ist ein Getrenntleben unter einem Dach unzumutbar, z. B. weil Ihr Ehepartner gewalttätig ist oder Ihren Trennungswunsch nicht akzeptiert und eine Trennung praktisch nicht  durchführt?

Beantragen Sie beim Familiengericht eine vorläufige Zuweisung der Wohnung für die Dauer des Getrenntlebens. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich aber wohl sinnvoll.

! Kommt keine dieser Möglichkeiten für Sie infrage, so müssen Sie zumindest vorläufig innerhalb der Ehewohnung getrennt leben. Bei einseitigem Trennungswunsch empfiehlt sich die Dokumentation nach Außen durch einen Trennungsbrief. So kann der Trennungszeitpunkt später besser nachgewiesen werden. (Muster im PDF-Leitfaden Trennng & Scheidung)

Beachten Sie auch: 30 Seiten PDF-Leitfaden Trennung & Scheidung (Download)

Einladung: Weitere Webs ...

 

Erstberatung:

 

Fachanwalts-Niveau

bundesweit & telefonisch

Ab € 23,80 (10 Min.)
Danach € 2,38/Minute

(€ 142,80/Stunde)
Für Einzelheiten bitte Klick!

 

Kontakt/Feedback:

Tel.: 040/ 44 06 44

Fax: 040/ 410 78 78

 

 

                                                     Impressum

Kanzlei Rechtsanwälte Damm & Marquard Hamburg | Fachanwältin Familienrecht Hamburg | Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Familienrechts-Ratgeber Hamburg

  familienrechts-ratgeber   

www.FamR-Ratgeber.de

 

KARIN DAMM HAMBURG

FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

               

            Letzte Aktualisierung: 06.01.2010

© Damm & Marquard  |  Rechtsanwälte in Hamburg  Arbeitsrecht & Familienrecht & Mediation  |  Tel. 040/ 44 06 44  |