Trennung / trennungsjahr im

     rechtlichen sinn


     § 1567 BGB - begriffsbestimmung /

     juristische definition

 

 

Gesetzestext:

"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen Ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben."
 

Das bedeutet praktisch:

Getrennte Kassen

Getrennte Zimmer/Wohnungen

Getrennte Haushaltsführung/Freizeit  (Essen, Waschen, Einkaufen, etc.)

Erkennbare Trennungsabsicht - d. h. Ablehnung der Ehe muss deutlich werden

 

Rechtsfolgen:

  Ehescheidung möglich nach 1jähriger Trennung, wenn beide
 
  Partner die Scheidung wollen. Spätestens nach drei Jahren Trennung gilt
   die Ehe auch gegen den Willen eines Ehegatten als unwiderlegbar zerrüttet und
   kann ohne ausführliche  Begründung  geschieden werden.

 

  Anspruch/Zahlungspflicht auf/für einen Unterhalt in Geld

 

  Sofern ein Regelungsbedürfnis besteht, können nach der Trennung die

   Nutzungsrechte an der Ehewohnung und dem Hausrat gerichtlich

   gestaltet werden. Auch eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht

   für gemeinsame Kinder ist möglich.

 

Eine Trennung muss nicht beantragt werden. Die nachweisliche Umsetzung genügt.

Für Betroffene in Hamburg und Umgebung: Info-Abende Trennung & Scheidung

Einladung: Weitere Webs ...

 

Erstberatung:

 

Fachanwalts-Niveau

bundesweit & telefonisch

Ab € 25,00 (10 Min.)
Danach € 2,50/Minute

(€ 150,00Stunde)
Für Einzelheiten bitte Klick!

 

Kontakt/Feedback:

Tel.: 040/ 44 06 44

Fax: 040/ 410 78 78

 

 

                                                     Impressum

Kanzlei Rechtsanwälte Damm & Marquard Hamburg | Fachanwältin Familienrecht Hamburg | Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Familienrechts-Ratgeber Hamburg

  familienrechts-ratgeber   

www.FamR-Ratgeber.de

 

KARIN DAMM HAMBURG

FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

               

            Letzte Aktualisierung: 01.06.2010

© Damm & Marquard  |  Rechtsanwälte in Hamburg  Arbeitsrecht & Familienrecht & Mediation  |  Tel. 040/ 44 06 44  |