Scheidung nach kurzer Ehe | Scheidungsvorteile bei Kurzehen

Schnelle Scheidung bei Ehen unter 3 Jahren


Viele Eheschließungen stellen sich schon nach kurzer Zeit als Fehlentscheidung dar. So kommt es oft schon zur Scheidung nach nur wenigen Monaten oder 2-3 Jahren.

Diese kurzen Ehen sind meist kinderlos und es haben sich in der Regel noch keine engen wirtschaftlichen Verflechtungen ergeben. Deshalb besteht nur selten Streit über Folgeprobleme (Wohnung, Kinder, Vermögen, Unterhalt). Deshalb gibt es bei Scheidung einige Erleichterungen:

Scheidung einer kurzen Ehe meist besonders schnell und günstig!
Dies liegt daran, dass der langwierige Versorgungsausgleich entfällt. Er wird nämlich bei kurzen Ehen nur auf Antrag durchgeführt. Ein solcher Antrag wäre jedoch nur in ganz seltenen Fällen sinnvoll, weil innerhalb von wenigen Monaten und Jahren Ehedauer normalerweise kaum Unterschiede bei den angewachsenen Alterversorgungen entstehen.


Was ist eine kurze Ehe?

Definition Kurzehe:
Eine Ehe gilt als kurz, wenn zwischen Heiratsdatum und Zustellung des Scheidungsantrages nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind.

Vor dem Scheidungsantrag muss ein Trennungsjahr liegen, so dass eine Ehe von kurzer Dauer allenfalls 2 Jahre Zusammenleben bedeuten kann.

Kann man auf das Trennungsjahr verzichten?

Entgegen weit verbreiteter Meinung kann man juristisch nicht auf das Trennungsjahr verzichten. Dies gilt auch für sehr kurze Ehen.

Wer sich jetzt darüber wundert, dass andere Ehepaare scheinbar ohne Einhaltung eines Trennungsjahres geschieden wurden:

Sie haben vermutlich nur übersehen, dass eine Trennung aus persönlichen Gründen oft nicht sofort offen gelegt wird und meist für eine gewisse Zeit noch innerhalb einer Wohnung erfolgt.

Da an den Begriff "Trennung" im familienrechtlichen Sinn keine besonderen äußeren Merkmale - wie getrennte Wohnungen, eine Ummeldung der Wohnadresse oder Trennung von Bankkonten - geknüpft sind, weiß eigentlich nur das Ehepaar, wann die Trennung erfolgte.


Was sind die Scheidungsvorteile bei Kurzehen?

Der Ablauf des Verfahrens, die Kostenregelungen und auch der Anwaltszwang unterscheiden sich nicht von anderen Scheidungen. Deshalb verweisen wir auf hier auf die entsprechende Seite "Scheidung einreichen". Die Kostenvorteile und die Beschleunigung der Scheidung ergeben sich aus dem Wegfall des Versorgungsausgleichs.

Kein Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe!
Bei kurzen Ehen entfällt "automatisch der langwierige Versorgungsausgleich , wenn nicht ein Ehepartner die Durchführung beantragt.

So kann - je nach Arbeitsgeschwindigkeit Ihres Anwaltes und des für Sie zuständigen Gerichts die Ehescheidung innerhalb weniger Wochen und besonders kostengünstig ausgesprochen werden.

Bedingung ist jedoch, dass auch über Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Wohnung und Hausrat kein Streit besteht!