kindesunterhalt (Alimente)
       bei Trennung und Scheidung

       das gesetzliche  existenzminimum

 

 

Für minderjährige Kinder wurde 2008 erstmals ein Existenzminimum, bzw. der Mindestunterhalt gesetzlich und bundeseinheitlich festgelegt.

 

Es orientiert sich an den doppelten Kinderfreibeträgen im Einkommenssteuerrecht, die mit Wirkung ab 01.01.2010 maßgeblich erhöht wurden :

 

 

Altersgruppen

0-5 Jahre

6-11 Jahre

12-17 Jahre

317 364 426
Von diesen Beträgen kann das hälftige Kindergeld abgesetzt werden. Die Zahlbeträge (bei 2 Kindern):
225 272 334

 

"Mindestunterhalt" bedeutet nicht, dass dieser Betrag garantiert zu zahlen ist. Wie früher auch, ist immer der Selbstbehalt der Unterhaltsschuldner/innen von € 900,00 zu wahren.

 

Beachten Sie auch: 30 Seiten PDF-Leitfaden Trennung & Scheidung (Download)

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            Letzte Aktualisierung: 01.06.2010

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