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Für minderjährige Kinder wurde 2008 erstmals ein Existenzminimum, bzw. der Mindestunterhalt gesetzlich und bundeseinheitlich festgelegt. Es orientiert sich an den doppelten Kinderfreibeträgen im Einkommenssteuerrecht, die mit Wirkung ab 01.01.2010 maßgeblich erhöht wurden :
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"Mindestunterhalt" bedeutet nicht, dass dieser Betrag garantiert zu zahlen ist. Wie früher auch, ist immer der Selbstbehalt der Unterhaltsschuldner/innen von € 900,00 zu wahren. |
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Letzte Aktualisierung: 01.06.2010 |
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