Das elterliche Sorgerecht

     bei Trennung und Scheidung


     Gemeinsames Sorgerecht als

     Grundregel

 

 

Entscheidungskompetenzen bei gemeinsamem Sorgerecht
Der Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält (mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund einer Entscheidung des Gerichts) entscheidet über die "Angelegenheiten des täglichen Lebens". Entscheidungen "von erheblicher Bedeutung" für das Kind treffen beide Eltern gemeinsam. (§ 1687 BGB). Angelegenheiten des täglichen Lebens sind solch Entscheidungen, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Ein paar Beispiele ...
 

 Von erheblicher Bedeutung Angelegenheiten des täglichen Lebens

Schule /Ausbildung
Wahl v. Schulform u. Ausbildungsart; Entscheidungen zur Berufsausbildung

Schule /Ausbildung
Entschuldigungen, Nachhilfe, Sonderveranstaltungen, Entscheidungen über Wahlfächer, Schulchor etc.

Gesundheit
Operationen (außer in Eilfällen), med. Behandlungen mit erheblichem Risiko, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge-

Gesundheit
Behandlung leichterer Erkrankungen (Erkältungen, etc.), alltägliche Gesundheitsvorsorge, Routineimpfungen

Aufenthalt
Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt, Heimunterbringung, Auslandsaufenthalte

Aufenthalt
Aufenthalt im Einzelnen (Ferienlager, Besuche bei Großeltern)

Umgang
Grundentscheidungen des Umgangs (ob und Dimension), z.B. mit Großeltern und Pflegeeltern

Umgang
Einzelentscheidungen im täglichen Vollzug (Kontakte zu Nachbarn, Freunden und Verwandten)

! Ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts ist gegen den Willen des anderen Elternteils nur (noch) schwer durchsetzbar und im Interesse der Kinder unüblich. Eine ausführliche Begründung müsste darlegen, warum eine gemeinsame Wahrnehmung des Sorgerechtes ausnahmsweise nicht möglich ist. Der Antrag ist bereits zulässig, sobald eine Trennung vorliegt. Ein Ehescheidungsverfahren braucht also nicht eingeleitet zu sein.
  

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            Letzte Aktualisierung: 06.01.2010

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